Auszug aus der Geschäftsordnung des Preußischen Hilfskorps (PHK)
Verleihung von Verdienstauszeichnungen
Die Verdienstauszeichnungen des PHK, den Preußischen Adlerorden, können Mitglieder und Nichtmitglieder des PHK erhalten. Nichtmitglieder werden dadurch zu Fördermitgliedern des PHK. Folgender Ablauf wurde dafür festgelegt:
1. Anträge auf eine Auszeichnung sind an den Präsidenten des PHK zu richten: Folgende Kriterien sind zu erfüllen:
(a) Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit folgenden Angaben:
Antrag auf Verleihung (Kennzeichnung ob durch Mentor (Mitglied des PHK)
oder ob durch das Generalsekretariat)
(b) Genaue Beschreibung und Nachweis der zu würdigenden Verdienste oder Spenden sowie der Nachweis erbrachter Spende/n an das PHK
(c) Entrichtung der Taxgebühr lt. Taxliste
(d) Name des Vorschlagenden, ansonsten durch das Generalsekretariat
(e) Bestätigung der wahrheitsgemäßen Antragsangaben und Unterschrift des Auszuzeichnenden mit der Erklärung, dass keine Vorstrafe im Sinne des Gesetzes vorliegt
2. Folgende Verdienst sind auszeichnungswürdig:
Ehrenamtliche oder langjährige gemeinnützige berufliche Tätigkeit (a) oder indirekte Unterstützung (b) einer/s anerkannten gemeinnützigen Organisation, Vereins, Verbandes oder Einrichtung. Anerkannt im Sinne der Gemeinnützigkeit des Steuerrechts. c)Außerdem ist ein angemessene Spende an das PHK zu entrichten. Folgende Kriterien sind zu erfüllen:
(a) Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit in der jeweiligen Institution oder
(b) Nachweis, der indirekten Unterstützung in Form von getätigten Spenden
an die unter Absatz 1 aufgeführten Einrichtungen und
(c) Nachweis der angemessenen Spende an das PHK
3. Grundsätzlich sollen die Auszeichnungen in aufsteigender Rangstufe vergeben werden. (Ausnahmen siehe Punkt 4) Beginnend mit der Verdienstauszeichnung: Ritterkreuz (am Bande). Höhere Auszeichnungsstufen können nur bei Nachweis der angemessen Spende an das PHK und folgender Kriterien erlangt werden:
(a) Offizierkreuz (Steckkreuz) für mind. dreijährige ehrenamtliche oder gemeinnützige beruflichte Tätigkeit oder Spende/n
(b) Kommandeurkreuz (Halskreuz) für mind. fünfjährige ehrenamtliche oder gemeinnützige beruflichte Tätigkeit oder Spende/n
(c) Großoffizierkreuz (Kommandeurkreuz und 4-strahliger Bruststern) für langjährige besondere Verdienste oder Spende/n
(d) Großkreuz (Schärpe mit Kleinod und 8-strahligem Stern) nur unter besonderen Voraussetzungen gemäß Geschäftsordnung
4. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen durch das Preußische Hilfskorps (PHK) abgelehnt werden. Letzte Entscheidung liegt immer beim Präsidium
des Preußischen Hilfskorps. Ausnahmen sind ebenfalls nur über den Präsidium des PHK möglich.